Neugeborenen-Hörscreening (UNHS-SH)
Im Jahr 2003 wurde in Schleswig-Holstein ein universelles, d.h. flächendeckendes und qualitätskontrolliertes Neugeborenen-Hörscreening (UNHS) von der interdisziplinären Arbeitsgruppe „UNHS-SH“ an der Universität zu Lübeck mit dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Lübeck (Leitung: Prof. Dr. Rainer Schönweiler) eingeführt. Das UNHS steht seit Beginn unter der Schirmherrschaft des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein.
Ziel des UNHS-SH ist es, flächendeckend, d.h. bei jedem Neugeborenen in Schleswig-Holstein, innerhalb der ersten Lebenswoche einen (risikolosen) Hörtest mittels portabler Screeninggeräte durchzuführen. Angeborene Schwerhörigkeiten, die zwangsläufig zu verzögerter oder ausbleibender Sprachentwicklung und damit zu einer Kommunikationsbehinderung führen, sollen damit sofort nach der Geburt entdeckt und z.B. mit Hörgeräten oder Cochlear Implant behandelt werden. Durch diese Frühbehandlung soll eine normale (Sprach-) Entwicklung der Kinder ermöglicht werden.
Damit wirklich alle Kinder entdeckt und versorgt werden können, ist eine „Hörscreeningzentrale“ notwendig, die für Schleswig-Holstein in Lübeck eingerichtet wurde. Sie sorgt z.B, mit Benachrichtigungen, Beratungen und Schulungen dafür, dass Säuglinge mit „auffälligen“ Screeningergebnis auch wirklich einer pädaudiologischen Diagnostik zugeführt werden. Bei Bestätigung einer Schwerhörigkeit werden Hörgeräten oder Cochlea Implantate sowie immer eine Frühförderung durch das Landesförderzentrum für Schwerhörige in Schleswig in die Wege geleitet und die Familie auf ihrem Weg durch die Therapie begleitet. Die Meldestelle in Lübeck ist Gründungsmitglied des Verbandes deutscher Hörscreeningzentralen gem. e.V mit Sitz in Münster (Westf.).
Die Daten der Hörscreeningzentrale Schleswig-Holstein werden vierteljährlich und jährlich in Zusammenarbeit mit dem Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie des Universitäts-Klinikums Schleswig-Holstein und dem Zentrum für Bevölkerungsmedizin und Versorgungsforschung (ZBV) in Lübeck evaluiert.
Die Finanzierung der Hörscreeningzentralen erfolgt nicht wie in den meisten anderen Staaten durch staatliche Mittel oder durch Krankenkassenbeiträge, sondern ausschließlich über Spenden. Diese werden durch den gemeinnützigen Verein zur Förderung des Neugeborenenhörscreenings e.V. verwaltet. Die Spenden werden dringend benötigt und sind jederzeit willkommen.
Hauptverantwortliche Einrichtungen:
Abt. für Phoniatrie und Pädaudiologie (Leitung: Prof. Dr. Rainer Schönweiler)
des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Lübeck
Ratzeburger Allee 160
D-23562 Lübeck
Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie (Direktor: Prof. Dr. Alexander Katalinic)
des Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Lübeck
Ratzeburger Allee 160
D-23562 Lübeck
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